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§ 87 BNO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2022.140 · 06.06.2023GutgeheissenDie in einem altrechtlichen Gestaltungsplan festgelegte maximale Geschossfläche von 1'400 m² pro Baubereich ist als anrechenbare Geschossfläche im Sinne von § 32 BauV zu verstehen, wobei Attikageschosse einzurechnen sind. Eine Überschreitung der maximal zulässigen Ausnützung von über 11,5 % ist nicht untergeordneter Natur und erfordert…BaubewilligungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.