§ 85 Abs. 2 PBG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00847 · 30.07.2026AbgewiesenBehördliche Abstimmungserläuterungen zur Teilrevision eines privaten Gestaltungsplans genügen dem Gebot der Sachlichkeit, wenn sie widerspruchsfrei, nachvollziehbar und mit den Rechtsgrundlagen vereinbar sind; eine Irreführung der Stimmberechtigten über das Ausmass der Ausnützung liegt nicht vor, wenn der Vergleich mit der…GestaltungsplanSondernutzungsplanKGer LU 7H 24 4/7H 24 6 · 15.01.2026GutgeheissenGestützt auf § 224 Abs. 2 PBG können altrechtliche Sondernutzungspläne bis Ende 2023 nach den weiter geltenden Bestimmungen fertiggestellt werden, wobei auf das Datum der Baubewilligung und nicht auf deren Rechtskraft abzustellen ist. Die Ausnahmebestimmung von § 93 Abs. 6 StrG (Parkierung auf Fremdgrundstück) setzt voraus, dass die…BaubewilligungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionKGer LU 7H 21 199 · 26.01.2023AbgewiesenWird während eines hängigen Rechtsmittelverfahrens eine kommunale Bau- und Zonenordnung öffentlich aufgelegt (negative Vorwirkung als Planungszone nach § 85 Abs. 2 PBG i.V.m. Art. 27 RPG), ist nicht automatisch neues Recht anzuwenden, sondern eine Interessenabwägung zwischen dem privaten Interesse des Bauherrn an Rechtssicherheit und…BaubewilligungPlanungszoneKGer LU 7H 24 225 · 13.10.2020AbgewiesenIn einem nachgelagerten Baubewilligungsverfahren, das einzig untergeordnete Aspekte (Auflagenbereinigung, Anpassung von Nebenbestimmungen) einer bereits rechtskräftig beurteilten Stammbaubewilligung betrifft, ist dieselbe Rechtsgrundlage anzuwenden wie für die Hauptbewilligung; ein Wechsel auf das neue BZR würde ein systemwidriges…BaubewilligungGestaltungsplanPlanungszoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.