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§ 83 Abs. 3 PBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BRG ZH BRGE IV Nr. 0002/2018 · 11.01.2018AbgewiesenArt. 15 Abs. 4 RPG ist auf Umzonungen innerhalb der Bauzone nicht anwendbar, da die Bestimmung ausschliesslich die Neuzuweisung von Land in eine Bauzone regelt. Ein Gestaltungsplan hat gemäss § 83 PBG nur die Erschliessung innerhalb seines Perimeters zu ordnen.UmzonungGestaltungsplanBRG ZH BRGE II Nrn. 0029-0030/2017 · 07.03.2017AbgewiesenEin Gestaltungsplan darf von der Grundordnung abweichen, sofern die Abweichungen sachlich begründet sind, die Grundordnung nicht ihres Sinngehalts entleeren und die Bauten sich in die bestehende Umgebung einordnen (Art. 3 Abs. 2 lit. b RPG, § 83 PBG).GestaltungsplanRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.