§ 80 Abs. 1 VRPG
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VGer AG WBE.2024.299 · 31.03.2025NichteintretenWer weiss, dass er eine behördliche Wiederherstellungspflicht nicht erfüllt hat, muss nach Treu und Glauben mit der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens rechnen und ist verpflichtet, für eine ordnungsgemässe Zustellung behördlicher Akte erreichbar zu sein; wird die eingeschriebene Sendung nicht abgeholt, gilt sie nach Ablauf der…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.