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§ 8 EnGSO (BGS 941.21)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SO VWBES.2023.249 · 08.12.2023GutgeheissenDie Befristung einer Baubewilligung setzt eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse und eine nachvollziehbare Begründung voraus; im Kanton Solothurn ist sie grundsätzlich nur zulässig, wenn sie im Interesse des Bauherrn steht oder als mildere Massnahme zur Behebung eines beheblichen Mangels dient. Eine unbegründet…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.