§ 8 BNO
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2023.355 · 26.08.2024AbgewiesenMängel eines Baugesuchs, die wesentliche Aspekte der Bewilligungsfähigkeit betreffen (Einhaltung der Gesamthöhe, Nachweis der Funktionalität und Umweltrechtskonformität von Autoliftanlagen als Grundlage für Pflichtparkplätze), können nicht durch Nebenbestimmungen behoben werden; der Grundsatz der Einheit des Bauentscheids verlangt eine…BaubewilligungVGer AG WBE.2015.179 · 14.06.2016GutgeheissenAuch bei der Erfüllung kantonaler Aufgaben (Baubewilligung) sind die Schutzanliegen eines ISOS-Gebiets von nationaler Bedeutung im Rahmen einer Interessenabwägung zu berücksichtigen; die blosse Einhaltung der quantitativen Grundmasse entbindet nicht von dieser Abwägungspflicht. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung des national…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.