§ 8 Abs. 3 WRFG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2021.81 · 24.05.2022Besonderer AusgangWird ein Rekurs gegen die Verweigerung einer Baubewilligung für die Umnutzung von Wohnungen zu einem Sexbetrieb nach Auszug der Rekurrentin gegenstandslos, trägt diese die Verfahrenskosten, wenn der Rekurs bei summarischer Prüfung mutmasslich abgewiesen worden wäre, da eine zweckentfremdende Umnutzung von Wohnraum nach dem…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / RückbauAppGer BS VD.2017.193 · 06.12.2018GutgeheissenDie gewerbliche Nutzung von Wohnungen für das Sexgewerbe im Geltungsbereich eines Wohnanteilplans bedarf einer Umnutzungsbewilligung nach dem Wohnraumfördergesetz; diese kann weder gestützt auf fehlende Eignung als Wohnraum noch auf die Generalklausel erteilt werden, wenn die Wohnungen objektiv bewohnbar sind und die Eigentümerin die…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.