§ 8 Abs. 2 lit. a und b aV PBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2020 82 · 24.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone 2B (W2B) der Stadt Zug ist mit der Auflage zu ergänzen, dass der Raum 'Wirtschaft' im Untergeschoss ein Fenster mit maximal 1 m² Fläche aufweisen und nicht beheizt werden darf. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.