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§ 8 Abs. 2 HuG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH AN.2024.00007 · 22.05.2025AbgewiesenDie Aufnahme von Rottweilern in die Rassetypenliste II der Hundeverordnung verletzt weder die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) noch die persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV) und steht im Einklang mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 2 BV).

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.