§ 8 Abs. 2 BSchG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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AppGer BS VD.2021.126 · 15.04.2019GutgeheissenEine Baubewilligungsauflage zur Pflanzung eines grosskronigen Ersatzbaums ist nur erfüllt, wenn dem Baum am vorgesehenen Standort eine artgerechte Entwicklung zur geforderten Kronengrösse (mindestens 8 m Durchmesser) ermöglicht wird; eine asymmetrische Kronenentwicklung in den öffentlichen Luftraum hinein genügt dieser Anforderung, wenn…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.