§ 8 Abs. 1 KBV SO
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VGer SO VWBES.2025.73 · 19.06.2026AbgewiesenDie Erneuerung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG (in Kraft seit 1. Januar 2026) als standortgebunden; diese Norm ist auch auf hängige Beschwerdeverfahren anwendbar. Materiell ist die Standortgebundenheit ohnehin zu bejahen, wenn der bestehende Mast von allen Anbietern geteilt…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.