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§ 8 Abs. 1 KBV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SO VWBES.2025.73 · 19.06.2026AbgewiesenDie Erneuerung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG (in Kraft seit 1. Januar 2026) als standortgebunden; diese Norm ist auch auf hängige Beschwerdeverfahren anwendbar. Materiell ist die Standortgebundenheit ohnehin zu bejahen, wenn der bestehende Mast von allen Anbietern geteilt…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer SO VWBES.2023.82 · 04.11.2021AbgewiesenErhöht der Umbau einer Mobilfunkanlage die kumulierte Sendeleistung wesentlich und vergrössert sich der Einspracheperimeter, bedarf das Vorhaben eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens. Die NISV-Grenzwerte beruhen auf wissenschaftlich erhärteten Erkenntnissen und lassen keinen Raum für eine gerichtliche Anpassung des…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.