§ 77 Abs. 3 BPG
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AppGer BS VD.2019.151 · 12.05.2020AbgewiesenDie Umnutzung einer bisher als Büro bewilligten Wohnung zu sexgewerblicher Nutzung unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG, da mit diesem Betrieb Lärmemissionen, ideelle Immissionen und ein erhöhtes Sicherheitsinteresse (Brandschutz) verbunden sind, die eine vorgängige behördliche Kontrolle rechtfertigen. Als Eigentümer…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.