§ 77 Abs. 1 VRPG
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VGer AG WBE.2022.118 · 14.06.2022AbgewiesenIm Vollstreckungsverfahren wird die dem Vollzug zugrundeliegende rechtskräftige Sachverfügung nicht mehr materiell überprüft; zulässig ist nur die Rüge, die Vollstreckung gehe über die vollstreckbare Anordnung hinaus oder sei unverhältnismässig. Wer seit zehn Jahren um seine Rückbaupflicht weiss, zwei bewilligte Ersatzprojekte nicht…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.