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§ 76 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz SO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_50/2025 · 30.01.2025NichteintretenWer unentgeltliche Rechtspflege wegen Mittellosigkeit beantragt, muss substanziiert darlegen, dass er nicht über ausreichende finanzielle Mittel für den Kostenvorschuss verfügt; ein vages Vorbringen zu allfälligen Pflegeheimkosten genügt nicht.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.