§ 75 Abs. 1 BO Stadt Zug
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VGer ZG V 2021 24 · 13.07.2022AbgewiesenEine akzessorische Überprüfung eines rechtskräftigen Bebauungsplans (Sondernutzungsplan) im Baubewilligungsverfahren ist nach Art. 21 Abs. 2 RPG nur bei erheblich geänderten Verhältnissen zulässig; je neuer der Plan und je vollständiger er realisiert ist, desto höher ist die Schwelle für eine Überprüfung anzusetzen. Wurde der Plan im…BaubewilligungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.