§ 73 lit. a Justizgesetz (JG) SZ
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VGer SZ III 2017 181 · 23.03.2018Besonderer AusgangDer Nutzungsstopp als vorsorgliche Massnahme des öffentlichen Baurechts dient der raschen Durchsetzung der Rechtsordnung gegenüber einer rechtswidrigen Nutzung; ein laufender privatrechtlicher Streit um die stockwerkeigentumsrechtliche Zustimmung hindert die baurechtliche Beurteilung nicht, erfordert aber eine sorgfältige Abwägung…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.