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§ 72 Abs. 1 aPBG

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VGer ZG V 2021 23 · 09.02.2022AbgewiesenEine Aufstockung eines bestehenden Gebäudes ist als zulässige Erweiterung im Sinne von § 72 Abs. 2 aPBG zu qualifizieren, wenn die Identität des Gebäudes gewahrt bleibt und nicht stärker vom geltenden Recht abgewichen wird.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.