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§ 71a Abs. 1 lit. b PBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2021 7 · 03.01.2022AbgewiesenDie nachträgliche Tieferlegung eines Kellers ohne Heizung und natürliche Belichtung ist nicht als anrechenbare Geschossfläche zu qualifizieren. Ein Rückbau aus Gewässerschutzgründen ist unverhältnismässig, wenn er den Schutz des Grundwassers nicht verbessert.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZG V 2020 82 · 24.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone 2B (W2B) der Stadt Zug ist mit der Auflage zu ergänzen, dass der Raum 'Wirtschaft' im Untergeschoss ein Fenster mit maximal 1 m² Fläche aufweisen und nicht beheizt werden darf. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.