§ 71 GG
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VGer ZH VB.2024.00678 · 20.08.2025GutgeheissenZustimmungsvorbehalte der Anschlussgemeinde über Ausgaben führen nicht zwingend zur Qualifikation eines interkommunalen Vertrags als Zusammenarbeitsvertrag (§ 72 GG); ein solches Vetorecht schliesst die Einordnung als Anschlussvertrag (§ 71 GG) nicht aus. Bei Anschlussverträgen ist keine separate Konsortialbuchhaltung zu führen.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.