§ 71 Abs. 1 PBG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer ZH VB.2025.00321 · 25.06.2026AbgewiesenBeschwerdeführende, die die Einhaltung der Anlagegrenzwerte bei Mobilfunkantennen beanstanden, müssen ihre Rügen betreffend Gebäudedämpfung und OMEN substanziiert vorbringen; eine pauschale Infragestellung des Standortdatenblatts genügt nicht. Die Einordnung einer Mobilfunkanlage in einer Arealüberbauung ist nicht zu beanstanden, wenn…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00548 · 28.08.2025AbgewiesenDas Verwaltungsgericht verfügt bei ästhetischen Normen (§ 71 Abs. 1 PBG, § 238 Abs. 2 PBG, § 284 PBG) nur über eine Rechtskontrolle, nicht über eine Angemessenheitskontrolle. Eine etappenweise Bewilligung einer Arealüberbauungserweiterung ist zulässig, sofern bei jeder Etappe eine objektive Gesamtbeurteilung der erhöhten…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00355 · 15.08.2024AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren wird kein Einspracheverfahren durchgeführt; Nachbarn erlangen Parteistellung und damit Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV erst im Rekursverfahren. Bei Arealüberbauungen verlangt § 71 PBG als lex specialis eine besonders gute Gestaltung, die über die allgemeinen Anforderungen der…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.