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§ 70 VRG

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00646 · 05.06.2026AbgewiesenBei Gegenstandslosigkeit eines Verfahrens sind die Kosten und Entschädigungen aufgrund einer summarischen Beurteilung der hypothetischen Prozessaussichten zu verteilen. Eine Änderung der vorinstanzlichen Kostenregelung rechtfertigt sich nur, wenn der Entscheid unschwer als falsch erweist.VGer ZH VB.2026.00016 · 11.03.2026AbgewiesenDie Rekurslegitimation eines Nachbarn im Baubewilligungsverfahren setzt bei einer Distanz von rund 1,33 Kilometern zum Baugrundstück eine besondere, spezifische Betroffenheit voraus, die weder durch eine allgemeine Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur noch durch eine frühere Mitwirkung an Planungsinstrumenten…BaubewilligungGestaltungsplanVGer ZH VB.2024.00339 · 19.06.2025AbgewiesenFehlt für Aussenabstellplätze eine Baubewilligung, trägt die Grundeigentümerin die Beweislast, dass die beanspruchte Nutzungsart (hier: Wohnen) seit dreissig Jahren besteht; eine zwischenzeitlich aufgegebene oder unterbrochene Wohnnutzung durch nachfolgende gewerbliche Nutzung lässt eine allfällige Bestandesgarantie untergehen. Die…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZH VB.2024.00273 · 05.06.2025AbgewiesenDie behördliche Befugnis, bei baurechtswidrigen Bauten die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verlangen, ist grundsätzlich auf 30 Jahre beschränkt; die Frist beginnt mit der Fertigstellung der baugesetzwidrigen Anlage zu laufen. Scheitert der Nachweis des dreissigjährigen Bestands, und fehlt es zudem an einer rechtlich…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer ZH VB.2024.00571 · 06.03.2025AbgewiesenWer vor dem Baurekursgericht aufgrund einzelner Rügen erfolglos die Aufhebung einer Baubewilligung verlangt hat, kann sich vor dem Verwaltungsgericht gemäss ständiger Praxis nicht auf neue Bauhinderungsgründe berufen. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist darf die Begründung des Rechtsmittels grundsätzlich nicht mehr erweitert werden.BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00483 · 11.07.2024GutgeheissenProjektänderungen im Lauf des Rechtsmittelverfahrens sind im Baurecht nur zulässig, wenn sie im Verzicht auf klar umschriebene Teile des Projekts bestehen und keine wesentlichen Änderungen an den beibehaltenen Teilen bedingen. Der Verzicht auf einen Technikschrank einer Mobilfunk-Antennenanlage stellt eine zulässige…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.