§ 7 PBG
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BRG ZH BRGE III Nrn. 0108-0109/2022 · 09.03.2022NichteintretenEin kommunaler Gestaltungsplan, der noch nicht durch die Gemeindeexekutive festgesetzt und nicht durch die Baudirektion genehmigt wurde, bildet kein taugliches Anfechtungsobjekt; Rekurse gegen einen solchen vorläufigen Beschluss sind als verfrüht nicht einzutreten.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.