Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 7 Abs. 2 DSchG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2022.151 · 26.10.2022Teilweise gutgeheissenDie Anordnung von Reparatur- und Instandsetzungsmassnahmen an einem Schutzobjekt gemäss § 17 DSchG ist unverhältnismässig, soweit sie rein ästhetische Mängel betrifft, solange das Bundesgericht noch nicht definitiv über die Unterschutzstellung entschieden hat; substanzerhaltende Notmassnahmen sind hingegen zumutbar.Wiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.