§67 Abs.1 lit.b BauG
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VGer AG WBE.2018.147 · 22.02.2019GutgeheissenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach §67 Abs.1 BauG zur Unterschreitung des Strassenabstands kann sich ohne Vorliegen eines Härtefalls rechtfertigen, wenn namhafte öffentliche Interessen eine Baute innerhalb des Strassenabstands als angezeigt erscheinen lassen und ausserordentliche Verhältnisse gegeben sind. Ausserordentliche…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.