§ 66 Abs. 2 PBG
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VGer ZH VB.2023.00621 · 14.03.2024AbgewiesenEin privater Gestaltungsplan darf die im Zonenplan festgesetzte Waldabstandslinie teilweise suspendieren, sofern die Grundordnung dadurch nicht ihres Sinngehalts entleert und das Bundesrecht eingehalten wird; ein Waldabstand von 15 m erweist sich bei kleinen Waldparzellen und besonderen örtlichen Verhältnissen als rechtmässig. Negative…GestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.