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§ 65 Abs. 3 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TG TVR-2020-18 · 01.10.2018AbgewiesenDie provisorische Mitteilung der Mehrwertabgabe-Veranlagung nach einer Umzonung stellt lediglich eine Vorinformation dar, gegen die kein Rechtsmittel offensteht. Ein Rekurs nach § 70 PBG ist erst gegen den definitiven Veranlagungsentscheid der Steuerverwaltung zulässig.MehrwertabgabeUmzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.