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§ 65 Abs. 2 VRPG

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VGer AG WBE.2024.163 · 23.04.2025AbgewiesenGeringfügige Abweichungen der realisierten Umgebungs- und Terraingestaltung von den bewilligten Plänen können gestützt auf § 52 Abs. 1 BauV (AG) formlos bewilligt werden; ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren ist nicht erforderlich, wenn die Abweichungen marginal sind und keine neuen Belastungen für die Nachbarschaft mit sich…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.