§ 63 lit. c BauG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2023.299 · 02.05.2024AbgewiesenFehlt einer kommunalen Baubewilligung für eine Anlage im Gewässerraum die konstitutive kantonale Zustimmung nach § 63 lit. c BauG, ist sie analog zur bundesgerichtlichen Praxis zu Art. 25 Abs. 2 RPG als nichtig zu betrachten. Das öffentliche Interesse an der Freihaltung des Gewässerraums überwiegt das private Vertrauensschutzinteresse,…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.