§ 63 BauG (AG)
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VGer AG WBE.2022.90 · 28.03.2024AbgewiesenBauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone und im Wald – darunter ein Maschendrahtzaun, ein betonplattenbefestigter Gehweg und ein Kaninchenstall – sind ohne Baubewilligung nicht zulässig und müssen zurückgebaut werden; der Grundeigentümer kann als Verhaltens- oder Zustandsstörer zur Beseitigung verpflichtet werden, auch wenn er die…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.