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§ 63 Abs. 1 und 2 VRG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2023 78 · 13.08.2024AbgewiesenTechnische Nebenbewilligungen wie der Energienachweis sind als Auflagen zur Baubewilligung nicht separat anfechtbar, wenn sie keine neuen Baubewilligungspflichten auslösen und bloss vollziehenden Charakter haben. Dritte haben in diesem Stadium nur ein Reflexrecht auf korrekte Bauausführung, aber keine Parteistellung für Anfechtungen.BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.