§ 62 VRG
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZG V 2024 78 · 08.06.2026GutgeheissenDie Frist zur Verlängerung der Geltungsdauer einer Baubewilligung nach § 46a Abs. 1 PBG (Zug) ist eine Verwirkungsfrist; ein Verlängerungsgesuch muss vor Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer eingereicht werden. Nachbarn sind bei verspäteter Verlängerung beschwerdelegitimiert, wenn die Baubewilligung damit untergegangen ist.BaubewilligungVGer ZG V 2024 22 · 22.08.2025AbgewiesenDas Einordnungsgebot (Art. 10 BO Oberägeri) verpflichtet die Bauherrschaft nicht zur Übernahme der traditionellen Architektur oder der herkömmlichen Quartiergestaltung; massgebend ist, ob der kommunale Einordnungsentscheid nachvollziehbar und auf einer vertretbaren Würdigung der Sachumstände beruht. Eine Ausnützungsübertragung gemäss §…BaubewilligungVGer ZG V 2021 91 · 12.12.2022AbgewiesenDer Bau eines Zauns auf öffentlichem Strassengrund (ausserhalb des Baubewilligungsgrundstücks) ist baubewilligungsfrei und begründet keine Rechtsverweigerung gegenüber Nachbarn, die im Bauanzeigefahren keine Parteistellung innehaben. Eine verspätet eingereichte Verwaltungsbeschwerde kann auch durch vorangegangene Korrespondenz mit der…BaubewilligungVGer ZG V 2021 92 · 12.12.2022AbgewiesenEine Drittperson, die im baupolizeilichen Anzeigeverfahren keine Parteistellung hat, muss einen Wiedererwägungsentscheid der Gemeinde innert der gesetzlichen Beschwerdefrist anfechten; die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnisnahme aus den Akten, auch ohne förmliche Eröffnung. Das Nichteintreten des Regierungsrats auf eine…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer TG VG.2021.93 · 27.10.2021AbgewiesenEine Aufzonung durch die öffentliche Hand stellt keine Subvention im Sinne von Art. 8 Abs. 2 lit. b IVöB dar, da dabei keine Vermögenstransaktion stattfindet und der Planungsvorteil das Risiko des privaten Bauträgers nicht beseitigt; das Submissionsrecht ist auf die Planung und Erstellung des Fussballstadions deshalb nicht anwendbar.…AufzonungVGer ZG V 2019 116 · 01.07.2020AbgewiesenEine auf einer Stützmauer erstellte Sichtschutzwand und ein Metallzaun sind als Einfriedungen zu qualifizieren und müssen gemäss § 33 Abs. 1 BO Walchwil mit der Stützmauer zusammen die zulässige Maximalhöhe einhalten. Die Messung der Höhe erfolgt vom gewachsenen Terrain aus, und Grenzabstände sind horizontal zu messen.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.