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§ 62 Abs. 1 PBG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00450 · 12.03.2026Teilweise gutgeheissenBauliche Massnahmen in einer innenliegenden Freihaltezone (§ 40 Abs. 1 PBG) schmälern deren Zweck nicht, wenn gestützt auf einen behördlichen Fachbericht feststeht, dass der im regionalen Richtplan verzeichnete Wildtierkorridor durch das Vorhaben bei angepasster Ausgestaltung nicht beeinträchtigt wird. Die Baubewilligung kann in…BaubewilligungRichtplanungVGer ZH VB.2025.00005 · 26.02.2026AbgewiesenBei Bauten nahe der Grenze zur Freihaltezone ist die Zonenkonformität mit wirkungsbezogener Betrachtungsweise zu prüfen; bei keinen oder nur unbedeutenden Auswirkungen auf die benachbarte Zone genügt die Konformität mit der eigenen Zone. Terrainveränderungen in einer kommunalen Freihaltezone sind als Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2024.00410 · 05.02.2026Teilweise gutgeheissenKanalisationsleitungen ausserhalb der Bauzone sind im Sinne von Art. 24 lit. a RPG relativ standortgebunden, wenn eine Freispiegelentwässerung aufgrund der Topographie technisch erheblich vorteilhafter ist als eine mechanische Hebeanlage. Wesentliche Erschliessungsvoraussetzungen wie Kanalisation und Elektroversorgung müssen im…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00250 · 19.09.2024AbgewiesenBei einer vollständig innerhalb des nutzungsplanerisch ausgeschiedenen Baugebiets gelegenen kommunalen Freihaltezone (innenliegende Freihaltezone) ist Art. 24 RPG nicht anwendbar; massgebend für die Zonenkonformität ist der konkrete Zonenzweck nach kantonalem Recht (§ 40 Abs. 1 PBG). Bauliche Massnahmen in einem Quartierpark, die dessen…BaubewilligungRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.