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§ 61 Abs. 1 und 4 BO Stadt Zug

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VGer ZG V 2023 40 · 14.06.2024AbgewiesenEine ohne Baubewilligung erstellte Holzterrasse in einer Zone für öffentliches Interesse und einer überlagerten Ortsbildschutzzone ist nicht nachträglich bewilligungsfähig, wenn sie das Ortsbild empfindlich stört und gegen die fachlichen Einschätzungen der Denkmalpflege verstösst. Die Anordnung des Rückbaus ist verhältnismässig, wenn…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.