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§ 6 Richtlinien Kommission für Denkmalsubventionen

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AppGer BS VD.2024.148 · 14.02.2025AbgewiesenFür die Ausrichtung von Denkmalschutzsubventionen nach § 11 DSchG steht der Behörde ein weiter Ermessensspielraum zu; die Forderung nach hölzernen Abdeckungen von Kämpfern und Wetterschenkeln in der Stadt- und Dorfbild-Schutzzone entspricht einer zulässigen, langjährigen Bewilligungspraxis und begründet keine Ungleichbehandlung. Ohne…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.