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§ 6 Abs. 1 VRP (SRSZ 234.110)

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SZ III 2023 150 · 25.01.2024AbgewiesenBauten und Anlagen innerhalb der Gewässerabstandslinie, die ohne Baubewilligung erstellt wurden (Steinkorbmauer, Stützmauer, Terrainaufschüttung, Entfernung von Ufervegetation), sind nicht nachträglich zu bewilligen und müssen auf Kosten der Bauherrschaft vollständig rückgebaut und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer SZ III 2022 79 · 07.11.2022AbgewiesenWird bei der Berechnung von Gebäudehöhe und Grenzabstand auf das falsche Terrain (ursprünglich gewachsenes statt gestaltetes Terrain) abgestellt, sind die Masse neu unter Zugrundelegung des massgebenden gestalteten Terrains zu ermitteln. Ein Erdgeschoss, das bei sämtlichen Fassaden um mehr als 2 m über das massgebende gestaltete Terrain…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.