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§ 5a VRG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH AB.2025.00001 · 26.08.2025AbgewiesenBlosse Kollegialität zwischen den Mitgliedern eines Gerichts begründet keine Ausstandspflicht; massgebend ist, ob dem ausstandspflichtigen Gerichtspräsidenten konkrete Einflussmöglichkeiten auf die Karriere der übrigen Spruchkörpermitglieder zukommen. Fehlen solche Einflussmöglichkeiten nach glaubhaften Stellungnahmen der…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00571 · 06.03.2025AbgewiesenWer vor dem Baurekursgericht aufgrund einzelner Rügen erfolglos die Aufhebung einer Baubewilligung verlangt hat, kann sich vor dem Verwaltungsgericht gemäss ständiger Praxis nicht auf neue Bauhinderungsgründe berufen. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist darf die Begründung des Rechtsmittels grundsätzlich nicht mehr erweitert werden.BaubewilligungVGer ZH AB.2024.00001 · 21.05.2024AbgewiesenBlosse Kollegialität zwischen den Mitgliedern eines Gerichts begründet keine Ausstandspflicht; ein Ausstandsgesuch gegen das Gesamtgericht erfordert eine substanziierte Begründung, die den verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine gesetzmässige Gerichtszusammensetzung berücksichtigt.BaubewilligungVGer ZH AB.2023.00001 · 16.04.2024AbgewiesenBlosse Kollegialität zwischen Gerichtsmitgliedern begründet keine Ausstandspflicht; der Umstand, dass der Gerichtspräsident des Baurekursgerichts persönlich Partei ist, rechtfertigt keinen Ausstand der gesamten zuständigen 2. Abteilung, sofern keine konkreten Hinweise auf eine tatsächliche Einflussnahme vorliegen. Ein Ausstandsgesuch…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.