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§ 58 Abs. 2 BauV (AG)

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VGer AG WBE.2023.23 · 21.08.2023AbgewiesenEin kommunales Nutzungsverbot für eine Kiesdeponie mit Umschlagplatz ist verhältnismässig, wenn der Inhaber einer rechtskräftigen Baubewilligung die darin enthaltenen emissionsbegrenzenden Auflagen (Erdwall, Stützmauer, Entwässerungsmulde) über Jahre nicht vollständig erfüllt hat und mildere Mittel zur Durchsetzung der Verpflichtungen…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.