§ 58 Abs. 1 lit. d BauV (AG)
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2023.232 · 22.02.2024GutgeheissenEine Beigeladene in einem Beschwerdeverfahren hat Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) zu allen entscheidwesentlichen Sachanträgen — nicht nur zum Verfahrensantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Die Gehörsverletzung durch die Vorinstanz kann im Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn das…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.