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§ 58 Abs. 1 BPG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2025.8 · 22.04.2026GutgeheissenEin zonenkonformes Bauvorhaben in der Bauzone 3 kann nicht allein deshalb gestützt auf § 58 Abs. 1 BPG (gute Gesamtwirkung) abgewiesen werden, weil es grösser und architektonisch anders als die bestehenden Nachbargebäude ist; eine Reduktion der zulässigen Baumasse aus ästhetischen Gründen setzt überwiegende öffentliche Interessen — etwa…BaubewilligungAppGer BS VD.2019.30 · 21.08.2018AbgewiesenDie Bewilligung einer freistehenden beleuchteten Reklamestele (Digitalscreen) setzt nach § 58 Abs. 1 BPG voraus, dass das Vorhaben in die bauliche und landschaftliche Umgebung befriedigend eingeordnet werden kann und eine gute Gesamtwirkung entsteht; an einem Standort mit überdurchschnittlicher städtebaulicher Qualität (hier: beim…BaubewilligungAppGer BS VD.2016.74 · 07.12.2016AbgewiesenDie ästhetische Generalklausel (§ 58 Abs. 1 BPG) hat gegenüber der Zonenordnung eigenständige Bedeutung, beschränkt die Gestaltungsfreiheit des Bauherrn aber nur insoweit, als es für eine gute — nicht die allerbeste — Gesamtwirkung erforderlich ist; die fachlichen Beurteilungen der Stadtbildkommission sind vom Verwaltungsgericht auf…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.