§ 57 Abs. 2 f. PBG (SRSZ 400.100)
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VGer SZ III 2018 202 · 27.05.2019AbgewiesenDie Kernzone lässt gemäss Wortlaut und Systematik des kommunalen Baureglements eine ausschliesslich wohnliche Nutzung zu; ein reines Mehrfamilienhaus ist zonenkonform. Weder Schattenlage noch Hochwasserrestgefährdung begründen ein Bauverbot.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.