Startseite
Startseite
← Normenregister

§56 Abs. 1 Abwasserreglement

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2015.187 · 23.02.2016GutgeheissenEinheitsgebühren für die Einleitung von sauberem Fremdwasser (Kühlwasser) und verschmutztem Abwasser in die Kanalisation verstossen gegen das umweltrechtliche Verursacherprinzip (Art. 74 Abs. 2 BV, Art. 60a Abs. 1 GSchG) und das Äquivalenzprinzip. Eine Kann-Vorschrift, die Gebührenreduktionen ermöglicht, aber weder zwingend vorschreibt…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.