§ 55 Abs. 2 StV
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AppGer BS VD.2021.30 · 17.02.2022AbgewiesenDie allgemeine Neubewertung selbstgenutzter Liegenschaften zum Realwert nach § 51 StV Basel-Stadt ist bundesrechtskonform; die steuerpflichtige Person trägt die Beweislast für ein erhebliches Abweichen des ermittelten Steuerwerts vom tatsächlichen Verkehrswert. Die Zuweisung einer Liegenschaft zur Schutzzone und der daraus resultierende…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.