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§ 55 Abs. 1 VRPG (AG)

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.105 · 20.08.2026AbgewiesenNachbarn, die gegen eine Baubewilligung Beschwerde führen, können nur Rügen vorbringen, die einen direkten Bezug zum angefochtenen Baugesuch haben; Vorbringen zu rechtskräftig entschiedenen Vorverfahren sind unzulässig. Ausstandsgründe bei der erstinstanzlichen Baubewilligungsbehörde sind im Rechtsmittelverfahren zu prüfen; ein…BaubewilligungVGer AG WBE.2023.232 · 22.02.2024GutgeheissenEine Beigeladene in einem Beschwerdeverfahren hat Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) zu allen entscheidwesentlichen Sachanträgen — nicht nur zum Verfahrensantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Die Gehörsverletzung durch die Vorinstanz kann im Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn das…BaubewilligungVGer AG WBE.2023.259 · 22.01.2024RückweisungEin Nichteintretensentscheid auf eine Ausstandsbeschwerde ist rechtsfehlerhaft, wenn sich die beanstandeten Ausstandsbegehren auf konkrete laufende Baubewilligungsverfahren beziehen; die Sache ist zur materiellen Beurteilung zurückzuweisen.BaubewilligungVGer AG WBE.2023.104 · 23.08.2023AbgewiesenWer seine Beschwerde zurückzieht, gilt als unterliegende Partei und hat die Verfahrens- und Parteikosten zu tragen; der Behörde sind die Kosten nur aufzuerlegen, wenn ihr schwerwiegende Verfahrensmängel oder Willkür vorzuwerfen sind.BaubewilligungVGer AG WBE.2023.23 · 21.08.2023AbgewiesenEin kommunales Nutzungsverbot für eine Kiesdeponie mit Umschlagplatz ist verhältnismässig, wenn der Inhaber einer rechtskräftigen Baubewilligung die darin enthaltenen emissionsbegrenzenden Auflagen (Erdwall, Stützmauer, Entwässerungsmulde) über Jahre nicht vollständig erfüllt hat und mildere Mittel zur Durchsetzung der Verpflichtungen…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.