§ 54 Abs. 1 VRG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00521 · 20.03.2025Besonderer AusgangEine Beschwerde, die hinsichtlich ihrer Begründung pauschal auf eine andere Rechtsschrift verweist, genügt dem formalen Mindesterfordernis von § 54 Abs. 1 VRG nicht, weshalb darauf nicht einzutreten ist. Beim Verzicht auf die planerische Unterschutzstellung eines schützenswerten Biotops müssen Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen…RichtplanungVGer ZH VB.2024.00604 · 06.11.2024AbgewiesenNach gerichtlich festgestellter Trennung obliegt der Beweis der Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft den betreffenden Ehegatten; eine bloss formelle Wiederanmeldung am ehelichen Wohnsitz genügt hierfür nicht. Mangels rechtsgenüglicher Darlegung einer veränderten Sachlage hätte das Migrationsamt auf das Wiedererwägungsgesuch gar…VGer ZH VB.2025.00783 · 18.10.2024NichteintretenEine gesetzliche Beschwerdefrist kann nur bei Tod oder Handlungsunfähigkeit erstreckt werden; Auslandabwesenheit und Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Anwalt begründen keinen Ausnahmefall. Eine Beschwerdeschrift, die sich auf pauschale Rügen der Unverhältnismässigkeit beschränkt und sich nicht mit den massgeblichen Erwägungen der…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.