Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 54 Abs. 1 VRG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00521 · 20.03.2025Besonderer AusgangEine Beschwerde, die hinsichtlich ihrer Begründung pauschal auf eine andere Rechtsschrift verweist, genügt dem formalen Mindesterfordernis von § 54 Abs. 1 VRG nicht, weshalb darauf nicht einzutreten ist. Beim Verzicht auf die planerische Unterschutzstellung eines schützenswerten Biotops müssen Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen…RichtplanungVGer ZH VB.2024.00604 · 06.11.2024AbgewiesenNach gerichtlich festgestellter Trennung obliegt der Beweis der Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft den betreffenden Ehegatten; eine bloss formelle Wiederanmeldung am ehelichen Wohnsitz genügt hierfür nicht. Mangels rechtsgenüglicher Darlegung einer veränderten Sachlage hätte das Migrationsamt auf das Wiedererwägungsgesuch gar…VGer ZH VB.2025.00783 · 18.10.2024NichteintretenEine gesetzliche Beschwerdefrist kann nur bei Tod oder Handlungsunfähigkeit erstreckt werden; Auslandabwesenheit und Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Anwalt begründen keinen Ausnahmefall. Eine Beschwerdeschrift, die sich auf pauschale Rügen der Unverhältnismässigkeit beschränkt und sich nicht mit den massgeblichen Erwägungen der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.