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§ 53 VRG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00114 · 13.03.2025NichteintretenAuf eine verspätet eingereichte Beschwerde ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführerin trotz schwerer Erkrankung in der Lage war, eine Drittperson mit der fristgerechten Einreichung zu betrauen. Eine unbehandelte Beschwerde kann zudem wegen unzureichender Begründung nicht entgegengenommen werden.VGer ZH VB.2025.00783 · 18.10.2024NichteintretenEine gesetzliche Beschwerdefrist kann nur bei Tod oder Handlungsunfähigkeit erstreckt werden; Auslandabwesenheit und Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Anwalt begründen keinen Ausnahmefall. Eine Beschwerdeschrift, die sich auf pauschale Rügen der Unverhältnismässigkeit beschränkt und sich nicht mit den massgeblichen Erwägungen der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.