Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 52 VRG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_274/2018 · 09.04.2019AbgewiesenErschliessungsbeiträge (Kanalisation, Strasse, Wasserleitung) können nur dann als willkürlich beanstandet werden, wenn die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz widersprüchlich, aktenwidrig oder offensichtlich unvollständig sind; blosse Bestreitungen ohne hinreichende Substantiierung genügen dafür nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.