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§ 52 PBG

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 19 311 · 02.07.2020AbgewiesenEine rechtskräftige Nutzungsplanung kann im Baubewilligungsverfahren nicht akzessorisch auf ihre Vereinbarkeit mit kantonalem Recht überprüft werden; Mängel der Zonenplanfestsetzung sind im Nutzungsplanungsverfahren geltend zu machen. Verkehrsflächen, die im genehmigten Zonenplan der Wohnzone (und nicht der Verkehrszone) zugewiesen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_20/2019 · 11.12.2019GutgeheissenDie im Nutzungsplan verbindlich festgelegte Zonenzuweisung kann im Baubewilligungsverfahren nicht mehr überprüft werden, sofern keine Ausnahmefälle vorliegen. Die anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF) ist gemäss Zonenplan zu bestimmen.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_555/2018 · 29.08.2019AbgewiesenDie Zonenkonformität eines Betriebs in einer Wohnzone kann unabhängig von der Einhaltung bundesrechtlicher Immissionsgrenzwerte verneint werden, wenn die kommunale Nutzungsvorschrift raumplanerische Ziele wie die Erhaltung des Wohncharakters verfolgt.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBRG ZH BRGE I Nrn. 0029-0031/2018 · 23.03.2018GutgeheissenDie Festsetzung kantonaler Gestaltungspläne setzt eine rechtskräftige und PBG-konforme kommunale Grundordnung voraus. Ohne diese darf ein Gestaltungsplan nicht in Kraft treten, selbst wenn er inhaltlich mit der Richtplanung koordiniert ist.GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_521/2015 · 09.08.2016AbgewiesenEine Kinderkrippe in einer Wohnzone mit Mindestwohnanteil ist aufgrund von Art. 6 Abs. 4bis BZO (Stadt Zürich) zonenkonform, auch ohne Nachweis eines quartierbezogenen Bedarfs. Kinderlärm in Wohnzonen ist grundsätzlich zu dulden, sofern er geringfügig bleibt und kontrollierbar ist.BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.