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§ 52 Abs. 3 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BRG ZH BRGE III Nrn. 0139-0140/2022 · 01.03.2018AbgewiesenDer Gewerbebegriff in einer kommunalen Bau- und Zonenordnung ist weit auszulegen und umfasst auch Dienstleistungsbetriebe und Büronutzungen, sofern diese dauernd gewerblich genutzt werden. Die Auslegung der Gemeinde ist massgebend, sofern sie plausibel und stichhaltig begründet ist.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.