Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 52 Abs. 1 VRG (BGS 162.1)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2021 91 · 12.12.2022AbgewiesenDer Bau eines Zauns auf öffentlichem Strassengrund (ausserhalb des Baubewilligungsgrundstücks) ist baubewilligungsfrei und begründet keine Rechtsverweigerung gegenüber Nachbarn, die im Bauanzeigefahren keine Parteistellung innehaben. Eine verspätet eingereichte Verwaltungsbeschwerde kann auch durch vorangegangene Korrespondenz mit der…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.